
Die einzugsbedingte Liquidität ist der 2. Liquiditätsgrad (Symbol l
20). Zur Ermittlung dieses Liquiditätsgrades werden außer den liquiden Mitteln auch noch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, nicht diskontierbare Wechsel, sonstige Forderungen u. Ä. - als Bestandtei...
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